Die Lokale Aktionsgruppe fördert in 2024 wieder das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement im Rheingau. Der Förderaufruf richtet sich an private (z.B. gemeinnützige Vereine, Organisationen) und kommunale Träger. Unternehmen werden nicht gefördert.
Gefördert werden Anschaffungen und Investitionen, Materialausgaben und Sachkosten ab einem Beschaffungswert von 410 € netto. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € (inkl. MwSt.) und dürfen max. 20.000 € (inkl. MwSt.) pro Einzelprojekt betragen. Die Förderquote beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten.
Die Förderanträge müssen bis zum 18.02.2024 eingereicht sein. Im März 2024 entscheidet die LAG über die Projekte.
Als zusätzliches Beratungsangebot für das Regionalbudget ist das Regionalmanagement ab sofort donnerstags von 17 bis 20 Uhr telefonisch unter der Nr. 06723 / 60272 - 30 zu erreichen. Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für die LAG Rheingau.

Den ausführlichen Projektaufruf, alle erforderlichen Unterlagen und ein Beispiel für den Projektantrag finden Sie nachfolgend.

Diese Webseite verwendet Cookies.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren. Diese Cookies helfen uns dabei, Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten und unsere Webseite ständig zu verbessern. Mit dem Klick auf den Button “Akzeptieren” erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Für weitere Informationen über die Nutzung von Cookies oder für die Änderung Ihrer Einstellungen klicken Sie bitte auf “Details”.

Sie geben Ihre Einwilligung, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutz.

Impressum