Was wird gefördert

Gefördert werden Projekte, die sich aus einem der Handlungsfelder der „Lokalen Entwicklungsstrategie Rheingau 2023 bis 2027“ ableiten lassen und den Entwicklungszielen entsprechen.

Die Entwicklungsziele für den Rheingau sind in den vier Handlungsfeldern der „Lokalen Entwicklungsstrategie Rheingau 2023 bis 2027" festgehalten, dass unter breiter Beteiligung der Rheingauer Bürger/Innen erarbeitet wurde.

  • Gleichwertige Lebensverhältnisse für Alle - Daseinsvorsorge
  • Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen
  • Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus
  • Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten

Die LAG hat für diese Handlungsfelder die im Folgenden dargestellten Mittel vorgesehen:

Finanzplan LAG Rheingau 2023 bis 2027 (geändert am 16.06.2026)

HF (Nr.) HF (Name) Fördersumme (€)
1 Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge 800.000
2 Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen 121.478
3 Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus 320.000
4 Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten 150.000