Projekte beantragen

Prozess der Projektbeantragung

Der Projektträger hat eine Projektidee! Er nimmt Kontakt mit dem Regionalmanagement (RM) auf und erhält eine Vorlage zur Projektbeschreibung (Projektskizze) zum ausfüllen oder lädt sie aus dem Internet herunter. Der Projektträger füllt die Projektskizze, ggfl. mit Hilfestellung durch das RM, aus. Die Projektskizze wird bis 15. März / 15. Juli eines Jahres beim Regionalmanagement eingereicht.

Das Amt für den ländlichen Raum prüft die Förderfähigkeit der Projekte im Rahmen eines gemeinsamen Termins. Für förderfähige Projekte wird eine Checkliste für die Antragsunterlagen erstellt, ggfl. erfolgen Anpassungen und die Beratung des Projektträgers über erforderliche Unterlagen. 

Förderfähige (und bewilligungsreife) Projekte werden dem Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vorgelegt. Der Vorstand der lokalen Aktionsgruppe (Entscheidungsgremium) beschließt in zwei jährlichen Sitzungen (Mai / August) über die Förderwürdigkeit von Projekten. Jedes Projekt wird im Rahmen des jährlichen Fördermittelkontingentes nach einem Bewertungsverfahren priorisiert und erhält einen Rankingplatz. 

Der Projektträger wird über das Ergebnis informiert, erhält den Beschluss zu dem Projekt und sowie die Formulare für den Förderantrag. Der Projektträger reicht innerhalb von 8 Wochen den Förderantrag beim Amt für den ländlichen Raum ein (ein nicht innerhalb von 8 Wochen eingereichtes Projekt rutscht im Ranking nach hinten).

Projektstart! Der Projektträger kann mit der Umsetzung seines Projektes starten, wenn er die Bewilligung erhalten hat.

 

Download: Infoblatt Projektbeantragung (PDF)

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