Förderbestimmungen

Förderfähig sind sowohl öffentliche als auch private Vorhaben. Der Ort für das Vorhaben muss in der Leader-Region Rheingau liegen. Das Projekt muss der Strategie der Lokalen Entwicklungsstrategie Rheingau 2023 bis 2027 entsprechen.

Gemäß der der am 15. Mai 2023 veröffentlichten neuen Richtlinie des Landes Hessen für die ländliche Entwicklung können folgende Maßnahmen Gegenstand einer Förderung sein:

  • Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte (Förderziffer 3)
  • Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Förderziffer 4)
  • Einrichtungen für Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge (Förderziffer 5)
  • Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (Förderziffer 6.1)
  • Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Förderziffer 6.2)
  • Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes (Förderziffer 6.3)
  • Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung (Förderziffer 7)
  • Investive und nicht-investive Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Trägerschaft. Gefördert wird nur die Netto-Fördersumme, d.h. die Mehrwertsteuer trägt der Projektträger. Die Fördergelder werden erst nach Abschluss des Projektes ausgezahlt. Der Projektträger muss den LEADER-Förderanteil vorfinanzieren.

Das Amt für den Ländlichen Raum in Hadamar entscheidet als die für den Rheingau zuständige Bewilligungsstelle gemäß der Richtlinie des Landes Hessen über die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte und ist nach der Projektauswahl durch die LAG zuständig für die Bewilligung der Förderanträge.

Wichtiger Hinweis: 

Ein Vorhaben darf vor der Bewilligung durch das Amt für den ländlichen Raum noch nicht begonnen sein!

In der Richtlinie sind die allgemeinen Förderbestimmungen und die Förderkonditionen im Einzelnen dargestellt.

 

Download: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (Stand 15. Mai 2023) zum Download  (PDF)

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