Grundlagen der Arbeit

Die Vereinssatzung

Zweck und Aufgaben des Vereins sind in § 2 der Satzung beschrieben.



Ziel ist es, die regionale Identität des Rheingaues zu stärken, das vielfältige wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Potential (unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte und der historischen Kulturlandschaft) zu erhalten, nachhaltig zu entwickeln sowie die regionalen Ressourcen zum Erhalt und zur Schaffung von Einkommensmöglichkeiten zu erschließen. Unter diesem Aspekt fördert und unterstützt der Verein eine eigenständige integrierte Entwicklung im Rheingau. Dazu ist die Zusammenarbeit der regionalen Akteure zu pflegen und zu intensivieren.



Der Verein und seine Organe verfolgen insbesondere folgende Aufgaben:
a) Tätigkeit insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur- und Siedlungs- und Verkehrsstruktur, Gesundheits- und Sozialwesen, sanfter Tourismus, Landschaftspflege („Landschaftsentwicklung und Produktverwertung“) sowie der Wirtschaftsförderung.
b) Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung einer gebietsbezogenen integrierten Entwicklungsstrategie (Regionales Entwicklungskonzept) für den Rheingau im Rahmen eines regionalen Dialoges,
c) Mitwirkung bei der Umsetzung der Regionalentwicklung bzw. der Regionalen Entwicklungsvorhaben auf der Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzeptes,



Der Verein ist Mitglied des Zweckverbandes Rheingau




Regionales Entwicklungskonzept Rheingau

Das Regionale Entwicklungskonzept Rheingau (REK) wurde für die Bewerbung der Region um EU-Fördermittel zur Entwicklung des ländlichen Raums (LEADER) erstellt. Es enthält neben einer Stärken- und Schwächenanalyse auch Leitbilder für die Entwicklung der Region und Maßnahmenvorschläge. Der Verein Regionalentwicklulng Rheingau e.V. hat u. a. die Aufgabe, unter Beteiligung der Bürgerschaft darin enthaltene Maßnahmenvorschläge zur Förderreife zu entwickeln.


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